*y*dieTeilzeitgryndaypsilon.berlin/dieTeilzeitgryndagründen nebenBeruf oder Ruhestand

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Um klare Erwartungen zu setzen und die Integrität der Gründa°Clubs zu wahren, erfordert die Beantragung der Mitgliedschaft die Akzeptanz folgender Regeln.

 

§1. Antrag auf Mitgliedschaft
Jeder Mensch kann einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.
Der Antrag muss vollständige und korrekte Angaben zur Person enthalten.
Änderungen der persönlichen Daten sind dem Club unverzüglich mitzuteilen.
Die Jahresgebühr ist bei Antragsstellung im Voraus zu entrichten.
Die Jahresgebühr ist in Folgejahren im Voraus zu entrichten.

 

§2. Einhalten des Ethik-Codes *ypsee*
Jedes Mitglied verpflichtet sich, den Ethik-Code des Clubs zu achten und einzuhalten.

Mensch First.
Handeln im Sinne der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen.
Respektvolle Kommunikation. 

 

§3. Datenschutzhinweise
§3.1 Mit der Antragsstellung akzeptiert das Mitglied die Datenschutzhinweise des Clubs und ermächtigt dieKanzlei.berlin, ein Projekt der Mimir Advisory GmbH, Berlin, zur Speicherung der personenbezogenen Daten.

§3.2 Das Mitglied ermächtigt sowohl dieKanzlei.berlin, ein Projekt der Mimir Advisory GmbH, Berlin als auch den Club, es per Email, Telefon, Textnachricht und Post zu kontaktieren, soweit dies für die Mitgliedschaft, Club-Inhalte oder das monatliche Club-Magazin erforderlich ist.

 

§4. Ablehnung von Anträgen
Der Club behält sich das Recht vor, jeden Antrag auf Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Eine bereits bezahlte Jahresgebühr wird in diesem Fall erstattet.

 

§5. Kündigung der Mitgliedschaft

§5.1 Der Club kann eine bestehende Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:
a) der Verdacht oder Nachweis unrichtiger oder unvollständiger Angaben zur Person des Mitglieds besteht;
b) Zweifel an der Einhaltung des Ethik-Codes bestehen oder entstehen;
Eine bereits bezahlte Jahresgebühr wird in diesen Fällen anteilig erstattet.

§5.1 Das Mitglied kann eine bestehende Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen kündigen. Eine bereits bezahlte Jahresgebühr wird in diesem Fall nicht erstattet.

 

§6. Mediation bei Konflikten
Bei Konflikten verpflichtet sich das Mitglied, zuerst die Schlichtungsstelle *y*sotto-voce um eine Mediation zu bitten, ehe rechtliche Schritte eingeleitet werden.